Brandschutz
Das Thema Brandschutz sollten Sie nur einem Profi überlassen und trotzdem – oder gerade deswegen – werden Ihre Kosten geringer sein, als der Wert, den Sie dafür bekommen. Die Feuerschutz Bayer GmbH zeigt Ihnen gerne wie....
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
- Überprüfung von tragbaren Feuerlöschern nach ÖNORM F1053
- Prüfung und Wartung von Feuerlöschgroßgeräten
- Prüfung und Wartung von Rauchwärmeabzugsanlagen
- Prüfung und Wartung Löschwassertechnik
- Prüfung und Wartung von Brandschutzklappen
- Verkauf und Handel mit Feuerlöschgeräten
Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden!
Wo steht, dass man Feuerlöscher überprüfen lassen muss?
Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ANSchG) § 25: Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit seiner ArbeitnehmerInnen sorgen – bereits ab 1 ArbeitnehmerIn!
In der Arbeitsstättenverordnung (AstV) § 42: In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl vorhanden sein!
In der Versandbehälterverordnung: Feuerlöscher sind Druckbehälter und stellen, wenn Sie nicht regelmäßig vom Fachmann gewartet werden, eine Gefahr dar.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
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